Eine neue EU-Richtlinie für Geschäfts-Emails könnte bei Unternehmen für eine neue Abmahnwelle sorgen.
So gelten seit dem 1. Januar 2007 die Pflichtangaben für Schriftverkehr verbindlich für geschäftliche E-Mails von Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Daher müssen wie in einem Briefbogen das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer aufgeführt werden.
Zudem müssen Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Vor- und Nachnamen in dem Schreiben angeführt werden. Den meisten Unternehmen ist dieses Gesetz bisher unbekannt.
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